Versand
§ 1 Lieferzone:
Wir liefern innerhalb Deutschlands, Österreichs und der Schweiz sowie weltweit (ausgenommen: Marokko, Algerien, Tunesien, Saint-Pierre und Miquelon sowie Russland).
§ 2 Versandkosten:
| Land | Preis |
| Deutschland | Kostenlos |
| Österreich | 14.99€ |
| Schweiz | 19.99€ |
| Restliche EU-Länder | 19.99€ |
§ 3 Dauer der Versandzeit:
Die Lieferzeit beträgt für alle Artikel 5–7 Werktage.
-
Hinweis zur Fristberechnung: Die Lieferfrist beginnt bei Zahlung per Vorkasse/Überweisung am Tag nach der Erteilung des Zahlungsauftrags an das überweisende Kreditinstitut bzw. bei anderen Zahlungsarten (z. B. PayPal, Kreditkarte) am Tag nach Vertragsschluss zu laufen und endet mit dem Ablauf des letzten Tages der Frist. Fällt der letzte Tag der Frist auf einen Samstag, Sonntag oder einen am Lieferort staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag, so tritt an die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag.
Versand & Sendungsverfolgung Unsere Standardlieferungen erfolgen sicher und zuverlässig über DHL.
Nach Abschluss deiner Bestellung erhältst du eine Bestellbestätigung per E-Mail. Sobald deine Bestellung übergeben wurde, senden wir dir eine Versandbestätigung mit einer Tracking-Nummer zu, sodass du den Status deiner Lieferung jederzeit live verfolgen kannst.
Falls du zum Zeitpunkt der Zustellung nicht zu Hause bist, bietet dir DHL flexible Optionen an – wie die Umleitung an einen Nachbarn, einen Wunschort oder an eine Packstation.
§ 4 Streitbeilegung und Kostenregulierung
(1) Im Falle von Rechtsstreitigkeiten oder Anfechtungshandlungen gelten ausschließlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der HeatFactory24 GmbH, einsehbar unter www.sneak-r.de, die gemäß § 305 Abs. 2 BGB vertragsbestimmend vereinbart wurden.
(2) Soweit Händler oder Partner-Verkäufer Vertragspartei werden, finden die in Abs. 1 genannten AGB ebenfalls Anwendung, sofern deren Einbeziehung ausdrücklich und schriftlich im jeweiligen Vertrag vereinbart wurde.
(3) Werden wider Treu und Glauben (§ 242 BGB) unbegründete rechtliche Beanstandungen oder mutwillige Streitverfahren initiiert, die erkennbar nicht der Rechtsverfolgung, sondern der Rechtsbeugung dienen, ist die Rechnungsstelle berechtigt, den hierdurch entstandenen außerplanmäßigen Verwaltungsaufwand gemäß den gesetzlichen Bestimmungen des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG) sowie der Kostenordnung (GKG) und des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) als zusätzliche Auslagen gemäß § 91 ZPO in Rechnung zu stellen.
(4) Weitergehende gesetzliche Ansprüche auf Schadensersatz oder Kostentragungspflichten nach den Vorschriften der Zivilprozessordnung (ZPO) bleiben hiervon unberührt.
(5) Die vorstehenden Regelungen stehen im Einklang mit den Grundsätzen der Transparenz (§ 307 Abs. 1 Satz 2 BGB) und der unzulässigen überraschenden Klauseln (§ 305c BGB).
Mehr Infos?
Kontaktiere unseren Support, um weitere Informationen zu erhalten - Kundensupport@sneak-r.de